Grundsätzlich gilt, dass Gebäudeversicherungen Schäden an Rohrleitungen tragen. Allerdings nur, wenn Sie den Rohrbruch so schnell wie möglich melden. Verschleppen Sie nachweislich die Reparatur eines bereits festgestellten Schadens, kann es leicht dazu kommen, dass die Versicherungsunternehmen Zahlungen verweigert. Daher sollten auch Verdachtsfälle oder vermeintlich kleinere Probleme möglichst schnell untersucht und der Versicherung oder der Vermieterin gemeldet werden.
Für Schäden an Mobiliar oder anderen Gegenständen kommt die Gebäudeversicherung übrigens nicht auf. Die Hausratversicherung ist in Bezug darauf die richtige Ansprechpartnerin.